Präventionskonzept


Präventionskonzept des SV Bösensell e.V.
 

 

1. Einleitung

Als Sportverein sind wir uns unserer besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst. Sie sollen sich bei uns wohl fühlen und geschützt vor Gewalt in jeglicher Form Sport treiben und ihre Persönlichkeiten entwickeln können. Mit diesem Präventionskonzept wollen wir für das Thema Kinderschutz intern und extern sensibilisieren. Damit werden mehrere Ziele verfolgt. Zum einen dient das Konzept als Handlungsanweisung für alle in unserem Verein Tätigen. Es dient aber auch den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern sowie weiteren Bezugspersonen als Instrument, dieses wichtige Thema immer wieder ansprechen zu können und mit dafür zu sorgen, dass durch eine Atmosphäre der Aufmerksamkeit potentielle Täter keine Chance haben, unsere Kinder und Jugendlichen zu gefährden bzw. dafür zu sorgen, dass sie erst gar nicht in unserem Verein aktiv werden. Auf der anderen Seite soll es den Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche betreuen, Sicherheit im täglichen Umgang geben und die Angst vor unbegründeten Verdächtigungen nehmen.
 

 

2. Ziele

-   Schutz der Kinder vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt

-   Stärkung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen

-   Schaffen einer Atmosphäre der Aufmerksamkeit, so dass sich Betroffene bei Problemen  

    ernst genommen fühlen und sich Erwachsenen im Verein anvertrauen können

-   Handlungssicherheit und Qualifikation für alle im Verein Tätigen

-   Handlungskompetenzen stärken

-   klare Kommunikationsstrukturen und Ansprechpartner/innen benennen.

 

 

3. Umsetzung

 

3.1 Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln
Regelmäßige Besprechungen zum Thema Kinderschutz bei Vereins- und Übungsleitersitzungen • vereinsinterne und externe Qualifizierung und Fortbildung
für alle im Verein Tätigen.

 

3.2 Aktivitäten transparent gestalten

Schaffung von offenen Situationen im Trainings- und Wettkampfbetrieb • möglichst Umsetzung des „Vier-Augen-Prinzips“ • Transparenz in der Elternarbeit • verbindliche Vereinbarung zur Einhaltung vom „Verhaltenskodex für Übungsleiter:innen“ im Verein.
 

3.3 Mädchen und Jungen stärken
Aufklärung und Austausch über Kinderrechte • Stärkung des Selbstbewusstseins • Thematisierung von Grenzen und Grenzüberschreitungen • Wertschätzung und Anerkennung • Mitbestimmung und Partizipation (aktive Einbeziehung in die Vereinsarbeit, offene Kommunikation, Möglichkeiten der Mitteilung von Meinungen).

 

3.4 Eignung von Mitarbeiter/innen prüfen

-   Bekanntmachung und Erläuterung sowie Unterzeichnung vom „Verhaltenskodex für   

    Übungsleiter:innen“

-   Verdeutlichung der Wichtigkeit des Themas Kinderschutz im Verein bei der Gewinnung

    neuer Mitarbeiter:innen

-   Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

    (bei Beginn der Tätigkeit und alle 4 Jahre).  
 

3.5 Erklärung „Selbstverpflichtung“
Alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter wie auch die Verantwortlichen Personen im Sportverein Bösensell e.V. haben den Ehrenkodex des Sportvereins Bösensell e.V. zwingend zu unterschreiben. Ein Verhaltenskodex liegt vor und wird von allen verantwortlichen Personen gesichtet.

 

 

4. Intervention bei sexueller, körperlicher oder seelischer Gewalt

 

4.1 Gewissenhafte Prüfung

Vorfälle von Gewalt oder Äußerungen eines dahingehenden Verdachtes bedeuten ein schwerwiegendes Vorkommnis innerhalb des Vereins. Deshalb sind ein sensibler Umgang und eine gewissenhafte Prüfung notwendig, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Ansprechpartner/in für betroffene Kinder und Jugendliche oder diejenigen, die diesbezügliche Beobachtungen gemacht haben, ist die/der Präventionsbeauftragte. Die Äußerungen von Opfern oder Zeugen werden ernst genommen und sachlich erfasst. Ziel ist dabei, weiteren Handlungsbedarf zu prüfen und ggf. Interventionsschritte einzuleiten. Hierüber wird ein Protokoll erstellt. Es werden nur sachliche und tatsächliche Beobachtungen und Aussagen festgehalten, jedoch keine Mutmaßungen oder Interpretationen. Dem Opfer/Zeugen werden die weiteren möglichen Schritte möglichst detailliert erläutert. Eine generelle Geheimhaltung darf hierbei nicht vereinbart werden.
 

4.2 Kooperation mit externen Fachstellen

So früh wie möglich wird mit externen Fachstellen (Jugendämter, Beratungsstellen freier Träger, Polizei) kooperiert. Entsprechende Kontaktmöglichkeiten befinden sich in Punkt 6 von diesem Konzept. Vor der Kontaktaufnahme mit der Polizei wird eine Absprache mit dem Opfer getroffen, da in der Regel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Beratungsstellen freier Träger haben den Vorteil, dass sie zunächst frei beraten können und Empfehlungen aussprechen, wann und welche Institutionen und Behörden eingeschaltet werden müssen.
 

4.3 Im Interesse des jungen Menschen handeln

Bei Vorfällen von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sowie rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Von Anfang an ist die Vereinsleitung zu informieren. Sollte die Leitung selbst involviert sein, sind übergeordnete Stellen (Sportverbände bzw. Fachverbände) einzubeziehen.

 

4.4 Unterbrechung des Kontakts zum Täter/zur Täterin
Handlungsleitend ist der Schutz des Opfers. Dazu gehört die Unterbrechung des Kontaktes zwischen dem/der Verdächtigen und dem betroffenen Kind/Jugendlichen. Es ist sicher zu stellen, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche an den Vereinsaktivitäten weiter teilnehmen kann, wenn das Bedürfnis besteht. Bis zur Klärung muss die beschuldigte Person freigestellt/suspendiert werden.
 

4.5 Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, sind grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Dabei sollte eine externe Beratung in Anspruch genommen werden, um das Opfer durch Strafanzeigen und Verfahren nicht zusätzlich zu traumatisieren.
 

4.6 Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiter/innen

Zur Vermeidung von voreiligen Urteilen sollten neben der Unterstützung derjenigen, die den Verdacht äußern auch die Sorge gehören, keine vorschnellen oder gar öffentlichen Urteile zu ermöglichen. Dazu ist größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion notwendig. Eine unberechtigte Rufschädigung ist aktiv zu unterbinden. So ist die Weitergabe von Verdachtsmomenten an Dritte unbedingt zu unterlassen. Im Laufe des Verfahrens ist größtmögliche Verschwiegenheit zu wahren.

 

4.7 Kommunikationsstrukturen

Das Opfer und ggf. die Eltern, aber auch der der/die Verdächtige benötigen klare Informationen über die weitere Vorgehensweise. Wenn sich der Verdacht bestätigt hat, werden alle Mitarbeiter/innen informiert. Diese Information wird sachlich und an den Fakten orientiert kommuniziert. Wichtig ist die Anweisung an die Mitarbeiter/innen, Informationen
nicht an Unbefugte weiterzuleiten. Beim Vorliegen eines bestätigten Vorfalls erfolgt eine Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit. Dabei werden lediglich Fakten, ohne Nennung von Namen, weitergegeben. Zusätzlich werden die eingeleiteten Interventionsschritte benannt.

 

 

5. Kontaktmöglichkeiten

 

Präventionsbeauftragte im Sportverein Bösensell e. V.

 

Linda Krüskemper

 

Mario König

 

 

Externe Beratungsstellen

 

Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Münster
Berliner Platz 33
48143 Münster

Telefon:          0251 4 71 80
Fax:                0251 51 14 78

Mail:               

 

 

ZARTbitter
Hammer Straße 220, 1. Etage
48153 Münster

Telefon:           0251 41 40 555
Fax:                0251 48 40 578

Mail:               

 

 

6. Links

 

https://youtu.be/LyW1XVw9EKs?si=icKy8-wgIb-13baq

https://www.instagram.com/reel/CxaTHBltP98/?utm_source=ig_web_copy_link&igshid=MzRlODBiNWFlZA==

 

Präventionsbeauftragte sind seit zwei Jahren Linda Krüskemper und Mario König

Präventionsbeauftragte sind Mario König und Linda Krüskemper