Sportmotorische Förderung

Sportmotorische Förderung 

Der SVB versteht sich als Anwalt einer kindgerechten Bewegungsförderung. Bewegung ist ein notwendiger, unaustauschbarer und nicht nachholbarer Entwicklungsfaktor. In der Bewegung und durch die Bewegung eröffnen sich dem Kind die besten Möglichkeiten, seinen Körper und sich selbst wahrzunehmen und zu begreifen, die Umwelt zu erschließen und auf diese einzuwirken. An Bewegungshandlungen ist immer das Kind als Ganzes beteiligt, sodass diese stets mit kognitiven, emotionalen und sozialen Aspekten verknüpft sein sollten. Somit hat Bewegung für den ganzheitlichen Entwicklungsprozess des Kindes und für seine individuelle Persönlichkeitsentwicklung eine fundamentale Bedeutung.

In den Bewegungsangeboten, die beim SVB mit den zweijährigen Kindern startet, stehen zunächst die Förderung und Ausbildung der „Sensomotorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten“ im Fokus. Es werden die Wahrnehmungsfähigkeiten, insbesondere die auditive, visuelle, taktile, kinästhetische Fähigkeiten sowie die motorischen und koordinativen Grundfähigkeiten und spezielle Koordinationsfähigkeiten, geschult. Grundlegende motorische Fertigkeiten sollen erlernt werden. Diese richten sich nach dem Entwicklungsstand und dem Alter der Kinder. So sollten die Kinder beim Schulwechsel z.B. eine Rolle vorwärts beherrschen, einen Ball einem Partner zuspielen und fangen, Fangspiele nach Regeln spielen, Hindernisse überspringen.